Stellenmeldepflicht – Wer ist betroffen?
Die Stellenmeldepflicht, die seit Juli 2018 in Kraft ist, wurde per 1. Januar 2021 nochmals erweitert. Wegen der deutlich angestiegenen Arbeitslosigkeit seit März 2020 wegen der Corona-Krise fallen unter die Berufsgruppen mit einer Arbeitslosenquote von 5% viele weitere Berufsarten, die neu seit 1. Januar 2021 meldepflichtig sind.